Entscheidungsprämisse

Entscheidungsprämisse
1. Begriff: Kleinste Betrachtungseinheit bei der Analyse des individuellen Entscheidungsverhaltens ( Individualentscheidung). Die Gesamtheit der E. determiniert den Entschluss eines individuellen Entscheidungsträgers; die E. besteht aus jener Teilmenge von Informationen eines Individuums, die zu Prämissen einer konkreten Entscheidung werden.
- 2. Arten: (1) Faktische E. ( Aktionen,  Umweltzustände); (2) wertende E. ( Entscheidungsregeln).

Lexikon der Economics. 2013.

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